Für unsere Mieter nehmen wir uns gerne Zeit, Fragen zu beantworten und Unklarheiten zu beseitigen. Deshalb haben wir an dieser Stelle einige häufig gestellte Fragen und die zugehörigen Antworten für Sie zusammengestellt.
Ja. Bei Neuvermietungen wird eine Kaution maximal in Höhe der 3-fachen Nettokaltmiete erhoben. Die Mietsicherheit wird nach Vertragsende und ordnungsgemäßer Herausgabe der Mietsache abgerechnet und insoweit ausgezahlt, als keine Gegenansprüche des Vermieters aus dem Mietvertrag bestehen bzw. in absehbarer Zeit (z.B. aus der Betriebskostenabrechnung für das laufende Jahr) voraussichtlich entstehen werden. Während des Mietverhältnisses ist der Mieter nicht berechtigt, eine Aufrechnung mit seinem Kautionsrückzahlungsanspruch gegenüber den Mietansprüchen des Vermieters vorzunehmen.
Ein Dauerauftrag wird vom zahlungspflichtigen Mieter bei seiner Bank schriftlich eingerichtet. Dabei ist der abzubuchende Betrag stets gleich. Ändert sich der Mietbetrag (z.B. Änderung der Vorauszahlungen nach Betriebskostenabrechnung) muss der Dauerauftrag vom Mieter entsprechend verändert werden.
Ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt der zahlungspflichtige Mieter dem Vermieter in schriftlicher Form. Damit wird das Unternehmen ermächtigt, den fälligen Betrag vom Konto des Zahlungspflichtigen einzuziehen. Änderungen beim Zahlbetrag erfolgen automatisch und werden dem Mieter schriftlich mitgeteilt.
Nicht gleich den Kopf in den Sand stecken oder jeglichen Kontakt scheuen. Informieren Sie uns rechtzeitig und gemeinsam finden wir eine Lösung.
Nicht alle Wohnungen sind malermäßig instandgesetzt. Wenn das ein wichtiges Kriterium für Sie ist, sollten Sie dies unbedingt bei der Wohnungssuche angeben, damit wir individuell auf ihre Ansprüche eingehen können.
Nein. Unsere Wohnungen werden nicht mit Einbauküchen vermietet.
Nein. Möblierte Wohnungen zur Dauernutzung können wir leider nicht anbieten.
Ja. Diese befinden sich vereinzelt über den gesamten Wohnungsbestand verteilt und sind unterschiedlich ausgerüstet. Bitte erfragen Sie in unserer Geschäftsstelle, ob eine Wohnung nach Ihren speziellen Wünschen zur Verfügung steht.
Am besten geben Sie uns unter den nebenstehenden Kontaktdaten telefonisch Ihre Schadensmeldung durch. Bei Havarien rufen Sie bitte unseren Bereitschaftsdienst an.
Kleinreparaturen umfassen das Beheben kleiner Schäden an den Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, den Heiz- und Kocheinrichtungen, den Fenster- und Türverschlüssen sowie den Verschlussvorrichtungen von Fensterläden. Nähere Informationen erhalten Sie in Ihrem Mietvertrag oder über den zuständigen Mietverwalter.
Generell gilt – schauen Sie erst mal in Ihren Mietvertrag welche Kündigungsfrist vereinbart wurde. Nach aktueller Gesetzeslage gilt § 573c BGB: „Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig.“ Somit beträgt die Kündigunsfrist 3 Monate.
Nein. Grundsätzlich entscheidet der Vermieter, welchem Interessenten die Wohnung angeboten wird. Schließlich ist es jedem Vermieter freigestellt, nach Beendigung des Mietverhältnisses einen neuen Mieter frei auszuwählen und neue Vertragsbedingungen auszuhandeln.
Falls Sie dennoch einen Interessenten für Ihre Wohnung vorschlagen möchten, dann verweisen Sie ihn bitte sofort an Ihren Vermieter.
Für weitere Informationen sind wir natürlich unter der Tel.-Nr. 036074/9650 bzw. persönlich in unserer Geschäftsstelle zu erreichen.