Tipps für unsere Mieter
Für unsere Mieter nehmen wir uns gerne Zeit, Fragen zu beantworten und Unklarheiten zu beseitigen. Deshalb haben wir auf der folgenden Seite ein paar Tipps und Informationen für Sie zusammengestellt.
Für weitere Fragen sind wir natürlich unter der Tel.-Nr. 036074 9650 bzw. persönlich in unserer Geschäftsstelle zu erreichen.
Entsorgung von Sperrmüll, Elektroschrott und Altmetall
Ihr Vermieter die SWG organisiert zweimal im Jahr eine kostenfreie Sperrmüllabfuhr für die Mieter. Sie werden rechtzeitig schriftlich über die Termine und den Standort für die Müllablagerung informiert. In der Regel sollen Sperrmüll, Elektroschrott und Altmetall in der Nähe des Müllcontainerstandplatzes frühestens am Vortag der Abfuhr ab 18:00 Uhr behinderungsfrei bereitgestellt werden, damit Belästigungen und Beeinträchtigungen durch den abgelagerten Müll weitgehend vermieden werden.
Bitte bedenken Sie, dass sich durch umher stehenden Müll und Schrott im Haus andere Bewohner belästigt fühlen. Nutzen Sie die Gelegenheit der Sperrmüllabfuhr, um gemeinsam die gemeinschaftlichen Flächen im Haus (Kellergänge, Gemeinschaftsräume) zu beräumen. Bitte sprechen Sie mit den anderen Bewohnern im Hauseingang darüber, klären Sie ab, wem was gehört und helfen Sie so die Gemeinschaftsflächen frei von Unrat zu halten.
Beim Auszug aus Ihrer Wohnung können Sie zusätzlich eine kostenfreie Abfuhr bei der EW Entsorgung in Auftrag geben. Jedoch ist dafür die Bestätigung durch uns als Vermieter notwendig. Die erforderlichen Formulare erhalten Sie in unserer Geschäftsstelle.
Weitere Entsorgungen können bei der EW Entsorgung GmbH, Philipp-Reis-Straße 2 in 37308 Heiligenstadt (Telefon: 03606 655193) direkt beantragt werden, diese sind aber kostenpflichtig.
Haushaltsrestmüllentsorgung mit der Müllschleuse
In unseren Wohnanlagen sind Müllschleusen für die Bewohner zur Entsorgung des Haushaltsrestmülls aufgestellt. Ihre Vorteile sind neben der optischen Verbesserung des Wohnumfeldes durch ein sauberes Erscheinungsbild vor allem die verursachergerechte Erfassung des Restmülls und dadurch die Ermöglichung einer gerechten Kostenverteilung auf die Haushalte. Weiterhin soll damit auch eine Fremdentsorgung verhindert werden und ein Anreiz zur Müllvermeidung bzw. Mülltrennung gegeben werden.
Aufbau und Bedienung der Müllschleuse
Sie besteht aus einem wetterfesten Gehäuse, das einen 1.100 Liter-Abfallcontainer umschließt. Auf dem Deckel befindet sich die Einwurfklappe. Sie lässt sich nur mit einem persönlichen Transponderchip öffnen und nimmt den eingeworfenen 10-Liter-Müllbeutel auf. Deshalb erhält jeder Haushalt für seine, dem Wohngebäude zugeordnete Müllschleuse, einen Transponderchip, mit dem er sich am Lesegerät als berechtigter Benutzer ausweist.
Der Bedienungsablauf ist einfach und hier kurz beschrieben:
1. Startknopf betätigen
2. Transponderchip zum identifizieren vorhalten
3. Klappe öffnen
4. Müllbeutel einlegen und Klappe schließen
Die Zahl der Einwürfe wird elektronisch gespeichert und dem jeweiligen Nutzer bzw. Haushalt zugeordnet. Mit der Betriebskostenabrechnung wird eine individuelle Müllabrechnung erstellt.
Verlust des Transponderchips
Der Verlust eines Transponderchips muss dem Vermieter unverzüglich angezeigt werden. Folglich ist die Anfertigung eines neuen Datenträgers auf Kosten des Nutzers notwendig.
Zusätzlicher Restmüllanfall
Für größere Aktionen im Haushalt können jederzeit zusätzliche graue Abfallsäcke mit einem Füllvolumen von 60 Liter in unserer Geschäftsstelle erworben werden. Nur diese bereitgestellten Restabfallsäcke werden vom Entsorger mitgenommen.
Ordnung und Sauberkeit im Wohnumfeld
Im Interesse eines sauberen Wohnumfeldes achten Sie bitte darauf, dass kein Müll neben den Schleusen liegt und das Wohngebiet sauber gehalten wird. Derlei Verunreinigungen müssen durch die Hausmeister objektbezogen beseitigt werden und belasten kostenmäßig die Wohnanlage insgesamt.
Wohin mit dem Abfall
Richtig wegwerfen spart richtig Geld
Wer seinen Müll sortiert und richtig entsorgt, spart bares Geld. Der Restmüll in der grauen Tonne wird je Haushalt abgerechnet. Glas, Papier und trockene Wertstoffe richtig trennen bringt die größte Ersparnis.
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GRAUE TONNE/ MÜLLSCHLEUSE: Drei Einwürfe je Person/Monat im Haushalt sind in der Grundgebühr enthalten. Weitere Einwürfe sind möglich. |
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SPERRMÜLL/ ELEKTRO-ALTGERÄTE/ ALTMETALL: Beachten Sie bitte die Sperrmülltermine 1 x im Frühjahr und 1 x im Herbst! Die Termine werden bekannt gegeben und können in der Verwaltung erfragt werden. |
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LEICHTVERPACKUNGEN: Verpackungsmaterialien mit dem „Grünen Punkt“ (sog. Leichtverpackungen) sammeln Sie bitte in den dafür vorgesehenen gelben Säcken. |
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ALTPAPIER: Altpapier werfen Sie bitte in die bereitgestellten Altpapiertonnen. |
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GLAS: Altglas werfen Sie bitte nach Farben getrennt in Altglascontainer an öffentlichen Sammelstellen. |
Bitte vermeiden Sie „wilde“ Nebenablagerungen und falsche Einwürfe, denn diese Kosten trägt die gesamte Wohnanlage.
Personenänderungen im Haushalt
Erweitert oder verkleinert sich die zu Ihrem Haushalt gehörende Personengruppe, sei es durch beispielsweise
- Geburt eines Kindes
- die nicht nur vorübergehende Aufnahme eines (Ehe-) Partners, Familienmitgliedes, Verwandten
- der Auszug eines Partners, Familienmitgliedes, Verwandten
dann denken Sie bitte daran, immer schnellstmöglich Ihren Vermieter als auch das örtliche Einwohnermeldeamt (Bürgerbüro Worbis, Rossmarkt 2) über die Veränderungen zu informieren.
Eine neu mit aufgenommene Person im Haushalt ist zur Meldung des neuen Wohnsitzes beim örtlichen Einwohnermeldeamt verpflichtet. Dafür wird vorab eine Bescheinigung des Vermieters benötigt. Voraussetzung dafür ist, dass sich sowohl der neue Bewohner als auch alle bisherigen Mieter der Wohnung gemeinsam in unserer Geschäftsstelle vorstellen, um die notwendigen Unterschriften auf dem Formular zu leisten.
Wir als Vermieter werden diese Information zum Anlass nehmen, die Anpassung der personenbezogenen Betriebskosten (insbesondere der Müllgebühren) in die Wege zu leiten. Nur wenn alle Bewohner sich ordnungsgemäß an- und abmelden funktioniert die verursachergerechte Abrechnung der Haushaltsrestmüllentsorgung über die Müllschleusen.
Richtiges Heizen und Lüften
Warum „richtig heizen und lüften“?
Vor allem in der Kälteperiode findet man feuchte Stellen, Stockflecken bis hin zu Schimmel meist an den Innenseiten der Außenwände von Wohnungen. Dies hat Auswirkungen auf die Bausubstanz aber vor allem auch auf die Gesundheit der Bewohner. Die Ursache dafür liegt meist in der Luftfeuchtigkeit in den Räumen, denn feuchte Flächen sind ein Nährboden für Schimmelpilzsporen.
Dabei ist Feuchtigkeit in den Räumen natürlich vollkommen normal und resultiert zum einen aus Kochvorgängen, Duschen, Baden, Waschen etc. Zum anderen gibt jeder Mensch unbewusst allein im Schlaf jede Nacht über seine Atemluft und die Haut ca. einen Liter Wasser ab.
Der Zusammenhang zwischen Temperatur und Luftfeuchtigkeit
Luft und Wasser können sich miteinander verbinden. Je wärmer die Luft ist, umso mehr Wasserdampf kann sie aufnehmen und binden. Kühlt die Luft sich wieder ab, wird beim Erreichen des sog. Taupunktes der überschüssige Wasserdampf in Tropfenform ausgeschieden. Zum Beispiel liegt bei einer Lufttemperatur von 22⁰C und einer relativen Luftfeuchte von 70% die Taupunkttemperatur bei 16,3⁰C. Das würde bedeuten, dass an allen Stellen, die kälter als 16,3⁰C sind, die Luft kondensiert. Beispielsweise an einer kalten Flasche Bier aus dem Kühlschrank oder eben auch an einer kalten Außenwand im unbeheizten Nachbarzimmer zu dem die Tür offen steht. An den Stellen, wo der Taupunkt erreicht wird, treten Wassertropfen auf, die dann früher oder später Stockflecken und Schimmelpilz verursachen. Dies passiert überwiegend bei Zimmerecken an der Außenwand, beim Übergang von Außenwand zur Decke, Fensterstürzen und häufig auch hinter großen Möbelstücken an der Außenwand.
„Richtiges“ und „falsches“ Lüften
Um die Luftfeuchtigkeit aus den Räumen wieder herauszubekommen, ist ein ausreichender Luftaustausch durch regelmäßiges Lüften notwendig.
Dabei kann man jedoch auch „falsch“ lüften, indem vor allem bei eher kühlen Außentemperaturen die Fenster stundenlang nur auf Kippstellung stehen. Durch diese „Dauerbelüftung“ zieht sich der Luftaustausch nur unnötig in die Länge, der Heizkörper heizt quasi die Außenluft umsonst mit und die Innenwände kühlen aus, wo sich die nicht entwichene Feuchtigkeit umso besser als Kondensat niederschlagen kann.
Deshalb lüften Sie RICHTIG! Eine regelmäßige (d.h. 3-5 mal tägliche) Stoßlüftung mit mehreren weit geöffneten Fenstern (Durchzug) für etwa 5 bis 15 Minuten je nach Witterung müsste genügen. Beziehungsweise nach Anfall größerer Wasserdampfmengen durch Baden, Duschen etc. Die einströmende frische Außenluft kann nun den verbliebenen Wasserdampf im Raum besser aufnehmen. Zumal die in den Wänden gespeicherte Wärme die Luft schnell wieder erwärmt. Zum Energiesparen sollten die Heizkörperventile vorher geschlossen werden!
Extreme Witterungslage - Lange Frostperiode: Beim Heizen an der falschen Stelle gespart!
Bei Temperaturen ab ca. -5 Grad Celsius ist ein besonders sorgsamer Umgang beim Heizen und Lüften durch jeden Mieter erforderlich. Wer jetzt beim Heizen geizt, für den kann es am Ende zu Problemen durch eingefrorene Leitungen kommen, die infolge hohe Kosten verursachen können.
Hier ist nicht nur der Vermieter gefragt, sondern jeder Mieter selbst trägt dabei eine hohe Verantwortung, denn er hat für seine Wohnung den Besitzstand und die Obhutspflicht.
Um keine Schäden im und am Gebäude entstehen zu lassen, ist es dringend erforderlich, dass durch die Bewohner alle Heizkörper aufgedreht werden. Die Frostschutzeinstellung allein reicht nicht aus. Es sollte in allen Räumen, auch in denen die nicht regelmäßig zum Aufenthalt genutzt werden, sowie in den Bädern, die Thermostate mindestens auf Stufe 2 eingestellt sein, um Frostschäden zu verhindern. Heizen Sie rund um die Uhr bei gleicher Thermostateinstellung, denn gerade in den Nachtstunden fallen die Temperaturen noch extremer.
Energiespartipps
Energiesparen durch „richtiges Heizen und Lüften“
- Durch eine regelmäßige Stoßlüftung (nicht Dauerlüftung) wird die Raumluft schnell ausgetauscht und durch die gespeicherte Wärme in den Wänden schnell wieder erwärmt. Die nun trockenere Raumluft lässt sich mit viel weniger Heizenergie auf eine angenehme Temperatur einstellen als bei feuchter Luft.
- Schließen Sie während des Lüftens die Heizkörperventile – das spart Energie. Ansonsten würde das Ventil, in der Annahme der Raum sei kalt, beim Einströmen der kalten Außenluft vollständig öffnen und der Heizkörper besonders viel Wärme abgeben. Jedoch ist Vorsicht geboten bei Frost. In dem Fall nur abdrehen bei kurzer Stoßlüftung, sonst besteht die Gefahr, dass das Wasser im Heizkörper einfriert und sogar platzt.
- Kontinuierlich und ausreichend Heizen sollten Sie auch in der Zeit, wo Sie nicht zu Hause sind bzw. in den Räumen die gerade nicht genutzt werden, damit die Wände nicht auskühlen. Das spart mehr Energie als das vollständige Zu- und Wiederaufdrehen der Heizkörper.
- In der Heizperiode sind 20⁰C bis 22⁰C Raumlufttemperatur ausreichend. Es ist nicht nötig, den Raum so stark zu heizen, dass man darin im T-Shirt sitzen kann.
- Die Türen zu weniger beheizten Räumen sollten stets geschlossen gehalten werden. Temperieren Sie diese Räume nicht über andere beheizte Räume mit; dafür hat jeder Raum seinen eigenen Heizkörper.
- Heizkörper sollten nicht durch Verkleidungen, Möbel, lange Vorhänge etc. zugestellt und somit die Wärmeabgabe behindert werden.
- Am besten stehen Möbel vor Innenwänden oder halten einen ausreichenden Abstand von 10 cm zur Außenwand um die Luftzirkulation im Raum nicht zu beeinträchtigen.
Sparsamer Umgang mit Elektroenergie:
- Überlegen Sie immer genau, ob das Licht gerade wirklich überall an sein muss und Sie das laufende Elektrogerät wirklich gerade benötigen. Denken Sie beim längeren Verlassen eines Raumes immer daran, das Licht auszuschalten.
- Nach der Nutzung schalten Sie Elektrogeräte wie insbesondere den Fernseher immer ganz aus und lassen Sie ihn nicht im Standby-Modus. Ladegeräte können auch dann Strom verbrauchen, wenn sie nur in der Steckdose stecken, aber kein Gerät angeschlossen ist.
- Bei der Anschaffung neuer Elektrogeräte achten Sie bitte auf die Energieeffizienz-Kennzeichnung A+++. Denn mit einem beispielsweise energieeffizienten neuen Kühlschrank kann man gegenüber einem Altgerät ca. 40€ und mehr an Stromkosten im Jahr sparen.
Betriebskosten
Was sind Betriebskosten?
Gemäß §1 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) sind Betriebskosten „die Kosten, die dem Eigentümer (…) durch das Eigentum (…) am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen.“ Zu den Betriebskosten zählen nicht Verwaltungskosten und Instandhaltungs-/ Instandsetzungskosten.
Welche einzelnen Betriebskosten es gibt ist unter §2 der Betriebskostenverordnung nachzulesen.
Im Mietvertrag wird die Umlage der Betriebskosten auf die Mieter vereinbart und dafür monatliche Vorauszahlungen erhoben.
Betriebskostenabrechnung
Die Abrechnung der Betriebskosten erfolgt nachträglich für das Kalenderjahr vom 01.01. bis 31.12. Wurde mit den verbrauchsabhängigen Kosten (wie Heizung, Warmwasser und Kaltwasser) sparsam umgegangen und sind die dafür erhobenen Vorauszahlungen höher als die tatsächlich angefallenen Kosten, erhält der Mieter die entsprechende Rückzahlung. Ansonsten muss er nachzahlen.
Abrechnungsmaßstab
Gemäß § 556a BGB ist die Wohnfläche als Abrechnungsmaßstab anzusetzen, soweit nichts anderes vereinbart ist und nicht anderweitige Vorschriften dem entgegenstehen (z.B. die Heizkostenverordnung). Betriebskosten, die von einem erfassten Verbrauch/ Verursachung durch die Mieter abhängen, sind nach einem Maßstab umzulegen, der diesem unterschiedlichen Verbrauch/ Verursachung gerecht wird. Dementsprechend müssen Heiz- und Wasserkosten verbrauchsabhängig erfasst werden. Näheres dazu regelt die Heizkostenverordnung.
Betriebskosten in leer stehenden Wohnungen
Die Betriebskosten für leer stehende Wohnungen trägt allein der Vermieter.
Ein-/Auszug des Mieters
Bei einem Ein-/Auszug werden i.d.R. gemeinsam mit dem Mieter die Zählerstände abgelesen. Es erfolgt eine auf das Kalenderjahr bezogene zeitanteilige Berechnung der Betriebskosten bzw. für die verbrauchsabhängigen Kosten erfolgt die Abrechnung nach Verbräuchen entsprechend der abgelesenen Zählerstände.
Jedoch wird bei Auszug des Mieters seine Abrechnung nicht sofort – sondern erst mit der nächsten Gesamtabrechnung für das Objekt fällig.
Heizkostennachzahlung bei Auszug im Frühjahr
Die Vorauszahlungen für Heizkosten werden monatlich in gleicher Höhe gezahlt – über das ganze Jahr hinweg. Hingegen entstehen die tatsächlichen Heizkosten je nach Wärmebedarf, in den Wintermonaten mehr und in den Sommermonaten weniger. Deshalb schwanken die Heizkosten entsprechend der nachgefragten zugeführten Wärme. Man spart quasi im Sommer Heizkosten die man im Winter wieder verbraucht.
Wenn man jedoch bereits im Frühjahr auszieht, können i.d.R. die monatlichen Vorauszahlungen die Heizkosten, die nur in den Wintermonaten mit hohem Wärmebedarf entstanden sind, nicht decken. Durch die Verrechnung der entstandenen Heizkosten mit den Vorauszahlungen entsteht dann häufig eine Nachzahlung für die Kostenart Heizung.
Bauliche Veränderungen durch den Mieter
Wenn Sie über Baumaßnahmen in Ihrer Wohnung nachdenken, sprechen Sie bitte rechtzeitig mit Ihrem Kundenberater/ Mietverwalter über Ihr Vorhaben. Wir können Ihnen wichtige Informationen zur Durchführung geben und helfen, kostspielige Irrtümer zu vermeiden. Grundsätzlich benötigen Sie immer die vorherige Einwilligung des Vermieters. Die geplanten Veränderungen werden in einer Vereinbarung festgehalten und stellen eine Ergänzung des Mietvertrages dar.
Bei der Durchführung der Arbeiten müssen bestimmte bautechnische Standards eingehalten werden, wie z.B. eine Trittschalldämmung bei der Verlegung eines Laminat-Fußbodens, oder Sie müssen bei der Qualität der Materialien bestimmte Auflagen einhalten. In manchen Fällen kann es sogar notwendig sein, von der Bauaufsicht eine Genehmigung einzuholen.
Die Kosten der Umbauten und die spätere Instandhaltung sind grundsätzlich von Ihnen selbst zu tragen.
Denken Sie daran, dass bei Ihrem Auszug verlangt werden kann, die Wohnung wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Das kann z.B. bedeuten, dass Sie einen Wanddurchbruch wieder schließen müssen.
Deshalb ist es am besten, vorher in einem Gespräch alle Unklarheiten zu beseitigen, bevor ein Handwerker beauftragt wird. Dann ist die geplante Verschönerung auf der sicheren Seite.
Haustierhaltung
Gerne können Sie, entsprechend der Größe Ihrer Wohnung, ein Haustier halten – aber natürlich darf dadurch keine Gefahr oder Belästigung für die Hausgemeinschaft und Nachbarschaft entstehen.
Für nahezu alle Kleintiere, also z.B. Ziervögel, Zierfische, Hamster, Meerschweinchen, Schildkröten benötigen Sie keine Zustimmung durch Ihren Vermieter. Voraussetzung ist natürlich immer eine artgerechte Tierhaltung in verträglicher Anzahl.
Das Halten von Hunden, Katzen und anderen Tieren, welche Störungen, Unreinlichkeit und Belästigungen anderer Mitbewohner verursachen können, bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters. Die Zustimmung kann nicht davon abhängig gemacht werden, ob andere Bewohner schon solche Tiere halten. Der Vermieter hat das Recht, individuell zu entscheiden.
Auch wenn Sie Ihre Wohnung mit exotischen Tieren wie Vogelspinnen oder Reptilien teilen möchten, brauchen Sie unbedingt eine Erlaubnis. Informieren Sie sich bitte vorher bei Ihrem Kundenbetreuer/ Mietverwalter, denn bei vielen Exoten ist eine artgerechte Haltung in Wohnungen nicht gegeben.
Hundehaltung
Eine besondere Herausforderung an die Hausgemeinschaft stellt erfahrungsgemäß die Hundehaltung dar – denn dem einen ist er der beste Freund, dem anderen ein Ärgernis. Ein störungsfreies Zusammenleben ist da nicht immer einfach.
Hundehalter sind deshalb gefordert, besondere Rücksicht zu nehmen. Wenn dies nicht funktioniert, sehen wir uns mitunter gezwungen, eine Genehmigung zur Hundehaltung aus wichtigem Grund auch zurückzunehmen.
Wer Hunde nicht mag oder gar Angst vor ihnen hat, findet es nicht witzig, von den in der Regel ja nur neugierigen Tieren, beschnüffelt oder gar angesprungen zu werden. Im Haus und beim Spazierengehen gehört der Hund deshalb an die Leine, auch wenn er „garantiert nicht beißt“. Alle Hunde sind deshalb so zu halten und außerhalb umfriedeten Besitztums so zu führen, dass die Allgemeinheit nicht gefährdet oder belästigt wird. Hundehalter und die Personen, die den Hund führen, haben zu verhindern, dass andere Menschen oder Tiere angesprungen, angefallen oder gebissen werden können.
Viele Beschwerden haben wir zu verzeichnen, wenn ein Hund über längere Zeiträume jault und bellt, z.B. weil er alleine in der Wohnung eingesperrt ist. Hundehalter haben lang andauerndes Bellen, Heulen oder andere Geräusche ihrer Hunde zu unterbinden, wenn dadurch die Nachbarn in ihrer Mittags-und Nachtruhe gestört werden. Ruhezeiten sind von 13.00 – 15.00 Uhr (Mittagsruhe), von 19.00 – 22.00 Uhr (Abendruhe) und von 22.00 – 07.00 Uhr (Nachtruhe). Auch außerhalb der Ruhezeiten ist ein Bellen zu vermeiden, wenn dadurch Nachbarn erheblich belästigt werden.
Schließlich ist da noch das leidige Thema mit den „Hinterlassenschaften“ auf Gehwegen, in Vorgärten und Grünanlagen oder gar auf Spielplätzen. Hundehalter sind gesetzlich dazu verpflichtet, diese zu entfernen. Weil dies auch in unserer Stadt leider noch nicht gut funktioniert, kommt es häufig zu einer grundsätzlich negativen Einstellung gegenüber Hunden und ihren Besitzern.
Für Hundehalter ist auch zu beachten, dass sie seit 2010 gesetzlich verpflichtet sind, eine Tier-Haftpflichtversicherung für den Hund abzuschließen. Und die Entrichtung der Hundesteuer sollte ebenfalls selbstverständlich sein. Formulare zur Anmeldung der Hundesteuer erhalten Sie in dem Bürgerbüro der Stadt Leinefelde – Worbis.